Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für cheezee
B2B-SaaS-Vertrag zwischen SmartLab 35 und Fotografen beziehungsweise Fotostudios
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Plattform cheezee ist SmartLab 35, Inhaber Santiago Ramirez Sonntag, Eichsfeld 24, 36037 Fulda, Deutschland, E-Mail: info@smartlab35.com, Telefon: +49 (0) 151 12594494, USt-IdNr.: DE368278017.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Fotografen und Fotostudios. cheezee ist die Produktbezeichnung; Vertragspartner ist SmartLab 35.
2. Vertragsgegenstand
cheezee stellt eine webbasierte Plattform zur Organisation fotografischer Projekte bereit. Dazu können Studio- und Benutzerverwaltung, Shootings, Elternregistrierung, Kinderprofile, Buchungen, Foto-Uploads, Galerien, Bildzuordnung, Preislisten, Bestellungen, Downloads, Mail-Workflows, Zahlungsanbindung und Rechnungsfunktionen gehören.
Der konkrete Umfang richtet sich nach der beim Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Paket.
3. Pakete und Testphase
Starter kostet derzeit 9 Euro und umfasst bis zu 30 GB Speicher, bis zu 5 aktive Shootings und einen Benutzer. Pro kostet 29 Euro mit bis zu 500 GB, bis zu 30 aktiven Shootings und einem Benutzer. Studio kostet 59 Euro mit bis zu 1 TB, bis zu 100 aktiven Shootings und fünf Benutzern. Die jeweils im Bestellprozess angezeigten Limits, Funktionen und Preise sind maßgeblich.
Eine angebotene Testphase dauert 14 Tage. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfolgt nur, wenn sie im Bestellprozess eindeutig vereinbart wurde.
4. Vergütung, Paketwechsel und Kündigung
Die Abonnementpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die monatliche oder jährliche Abrechnung erfolgt über Stripe im Voraus. Upgrades können unmittelbar, Downgrades grundsätzlich zum Ende des Abrechnungszeitraums wirksam werden. Vor einem Downgrade müssen die neuen Paketlimits eingehalten werden.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann, soweit nicht anders vereinbart, zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Pflichten des Studios
Das Studio darf nur rechtmäßig erhobene Daten und Bilder verarbeiten, muss erforderliche Informationen und Einwilligungen einholen, Zugangsdaten schützen und Benutzerberechtigungen aktuell halten.
KI- und gesichtsbasierte Zuordnung darf nur mit tragfähiger Rechtsgrundlage eingesetzt werden. Kundenbilder und daraus erzeugte Merkmale werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht gesondert wirksam vereinbart wird.
6. Betrieb, Support und Haftung
SmartLab 35 setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs können die Verfügbarkeit einschränken.
Die Haftung ist bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und zwingenden gesetzlichen Tatbeständen unbeschränkt. Im Übrigen gelten die im Vertragsentwurf beschriebenen gesetzlichen Begrenzungen.
7. Datenschutz, Export und Vertragsende
Soweit cheezee Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Nach Vertragsende erhält das Studio grundsätzlich Gelegenheit zum Export. Auftragsdaten werden anschließend nach Weisung und vorbehaltlich gesetzlicher Pflichten gelöscht; Sicherungskopien laufen innerhalb der dokumentierten Rotation aus.
Die Rechte an hochgeladenen Inhalten verbleiben beim Studio. SmartLab 35 erhält nur die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.